Richtlinie für Vertrauensleute

2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb

2.1. Wirkungsbereiche

Wirkungsbereiche

Der Betrieb kann in Wirkungsbereiche unterteilt werden. Zielsetzung ist dabei die repräsentative Vertretung der Mitglieder im Betrieb durch den Vertrauenskörper. Hierbei sollen Team- und Projektstrukturen sowie Schichtzeiten berücksichtigt werden.

Anzahl und Umfang der Wirkungsbereiche richten sich nach den betrieblichen Gege- benheiten. Sie sollten daran ausgerichtet sein, dass der*die Vertrauensfrau*mann in der Lage ist, mit den Mitgliedern Kontakt zu halten. Festgelegt werden sie von Ver- trauensleuten und der VK-Leitung. Im Streitfall entscheidet der Ortsvorstand.