Richtlinie für Vertrauensleute

2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb

2.11. Bildungsplanung

Bildungsplanung

Die gewerkschaftliche Betriebspolitik ist eng verbunden mit einer systematischen Personalentwicklung und Bildungsplanung. Für die Koordinierung wird ein*e oder

mehrere Bildungsbeauftragte*r durch die Vertrauensleute gewählt bzw. durch die VK-Leitung bestellt. Der Ortsvorstand wird darüber informiert.

Die Bildungsbeauftragten werden regelmäßig vom Ortsvorstand über die gewerkschaftlichen Bildungsangebote informiert und an der Planung der jährlichen Bildungsangebote beteiligt. Gemeinsam mit der VK-Leitung und dem Ortsvorstand planen sie den gewerkschaftlichen Weiterbildungsbedarf. Dies soll sicherstellen, dass sowohl die politischen und fachlichen als auch die methodischen und sozialen Kompetenzen erworben werden können. Grundkenntnisse der Tarifverträge, des Tarifvertragsgesetzes, der Betriebsverfassung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Arbeitsrechts sind dabei zu berücksichtigen. Ziel ist das Herausbilden und Erwerben einer gewerkschaftlichen Kompetenz.