Satzung der IG Metall Stand 01.01.2024

§ 12 Verfahren bei persönlichen Streitigkeiten

1. Persönliche Streitigkeiten der Mitglieder untereinander dürfen keinesfalls in von der IG Metall einberufenen Versammlungen oder anderen Veranstaltungen ausgetragen werden.

2. Zuwiderhandlungen können ein Verfahren nach § 10 nach sich ziehen.