Richtlinie für Vertrauensleute

Sitio: Lernplattform der IG Metall
Curso: Moodle-Materialsammlung (für Referent*innen)
Libro: Richtlinie für Vertrauensleute
Imprimido por: Invitado
Día: viernes, 3 de abril de 2026, 03:26

1. Politisches Selbstverständnis

Politisches Selbstverständnis

Das wichtigste Arbeitsfeld der IG Metall ist der Betrieb. Hier bilden die Vertrauensleute das Fundament der Gewerkschaftsarbeit. Denn Vertrauensleute gewährleisten die gewerkschaftliche Meinungs- und Willensbildung. Sie garantieren Mitgliedernähe und organisieren solidarisches und kollektives Handeln im Betrieb.

Mit Hilfe ihrer gewählten Vertrauensleute stellen die Gewerkschaftsmitglieder sicher, dass ihre Interessen in Willensbildung und Politik der IG Metall eingehen. Die Organisation wiederum kann ihre Ansprüche auf Gegenmacht und Gestaltungskraft realisieren, weil sie die Vertrauensleute und die Mitglieder hinter sich weiß.

Vertrauensleute organisieren Solidarität, kämpfen für Gerechtigkeit und streiten für Demokratie. Daraus ergeben sich folgende Handlungsfelder für ihre Arbeit:

  • Vertrauensleute sind die Sprecher*innen der IG Metall-Mitglieder ihres Wirkungsbereichs und stellen die Verbindung zwischen Organisation und Mitgliedern her. Dazu kommunizieren sie die Anliegen ihrer Kolleg*innen an die zu- ständigen Funktionsträger*innen in Betrieb und Gewerkschaft. Sie beteiligen die Mitglieder an der Themensetzung und Entscheidungsfindung in der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung.
  • Vertrauensleute sind Ansprechpartner*innen für die IG Metall-Mitglieder zu allen Fragen der IG Metall-Politik. Sie informieren die IG Metall-Mitglieder über ihre Rechte, die sich aus Gesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen und Vereinbarungen ergeben und sorgen in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Mitbe- stimmungsgremien dafür, dass diese Rechte durchgesetzt und gesichert werden.
  • Vertrauensleute sind die Aktiven der IG Metall im Betrieb. Sie beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Tarifbewegungen und Arbeitskampfmaßnahmen und sorgen für eine intensive Beteiligung der Mitglieder an der Tarifpolitik der IG Metall. Sie sind zuständig für die Mitgliederwerbung und -bindung. Dazu gehört insbesondere die Ansprache der noch nicht organisierten Beschäftigten.
  • Vertrauensleute sind die Vertreter*innen der IG Metall im Betrieb. Sie arbeiten im Rahmen der Satzung der IG Metall. Vertrauensleute setzen sich für die Ziele ihrer Gewerkschaft ein, wie sie in § 2 der Satzung festgehalten sind. Und vertreten auf der Grundlage der Organisationsbeschlüsse und -forderungen (danach) die Politik der IG Metall in den Betrieben.

Vertrauensleute beraten Vertrauenskörperleitung (VK-Leitung) und Betriebsrat bei deren Entscheidungen. Sie erarbeiten gemeinsam mit den Mitgliedern und dem Vertrauenskörper (VK) Handlungs- und Durchsetzungsstrategien. Zusammen mit den IG Metall-Mitgliedern in den Mitbestimmungsgremien gestalten sie als das „Team IG Metall“ im Betrieb und im Unternehmen die gewerkschaftliche Betriebs- und Unternehmenspolitik.

Die Aktivitäten der Vertrauensleute gehen über den Betrieb hinaus. Sie vertreten die IG Metall mit ihren Werten und Zielen innerhalb und außerhalb des Betriebs und fördern so die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen aller Mitglieder im Sinne des § 2 der Satzung der IG Metall. Dabei sind ihnen die Erfahrungen der Gewerkschaftsbewegung Mahnung und Antrieb gleichermaßen. Für ein soli- darisches Miteinander und gegen jede Form von Ausgrenzung knüpfen sie Netz- werke mit gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen.

Die Arbeit als Vertrauensleute wird durch alle Gremien und Ebenen der IG Metall im Rahmen ihrer Aufgaben unterstützt. Das gilt insbesondere für die Bildungsarbeit, deren Aufgabe es ist, ein breites politisches Grundlagenwissen und tarifpolitische Kenntnisse zu vermitteln.

Für die Vertrauensleutearbeit gelten neben den hier formulierten Richtlinien folgende weitere Bestimmungen:

  • Der Ortsvorstand organisiert nach § 14 Ziffer 4a) der Satzung der IG Metall die Vertrauensleutearbeit.
  • Der Ortsvorstand bildet nach § 14 Ziffer 4b) Vertrauenskörper, sowie Ausschüsse und Arbeitskreise nach § Ziffer 4f.
  • Die Bezirksleitungen bilden nach § 16 Ziffer 4f einen bezirklichen Vertrauensleuteausschuss. Dieser delegiert seine Vertreter*innen in den zentralen Ausschuss beim Vorstand.

2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb

Vertrauensleutearbeit im Betrieb

siehe unten

2.1. Wirkungsbereiche

Wirkungsbereiche

Der Betrieb kann in Wirkungsbereiche unterteilt werden. Zielsetzung ist dabei die repräsentative Vertretung der Mitglieder im Betrieb durch den Vertrauenskörper. Hierbei sollen Team- und Projektstrukturen sowie Schichtzeiten berücksichtigt werden.

Anzahl und Umfang der Wirkungsbereiche richten sich nach den betrieblichen Gege- benheiten. Sie sollten daran ausgerichtet sein, dass der*die Vertrauensfrau*mann in der Lage ist, mit den Mitgliedern Kontakt zu halten. Festgelegt werden sie von Ver- trauensleuten und der VK-Leitung. Im Streitfall entscheidet der Ortsvorstand.

2.2. Wahl der Vertrauensleute und Durchführung der Wahl

Wahl der Vertrauensleute und Durchführung der Wahl

siehe unten

2.3. Persönliche Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

Als Vertrauensleute kandidieren können alle Mitglieder der IG Metall, die

  • den satzungsgemäßen Beitrag leisten und

  • bereit sind, an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen sowie anderen ge- werkschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

2.4. Durchführung der Wahl

Durchführung der Wahl

Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre im Nachgang des Ge- werkschaftstags statt. Über den genauen Wahlzeitraum entscheidet der Vorstand der IG Metall im Einvernehmen mit dem zentralen Vertrauensleuteausschuss. Ab- weichungen sind in begründeten Ausnahmen zulässig, etwa im Rahmen der berufli- chen Erstausbildung.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der örtliche Vertrauensleuteaus- schuss in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorstand zuständig. In Abstimmung mit den Vertrauenskörperleitungen legen sie die organisatorischen Einzelheiten fest.

Die Vertrauensleute werden im Betrieb von den Mitgliedern der jeweiligen Wirkungs- bereiche gewählt. Ist keine Wahl im Betrieb möglich, so wird in einer Mitgliederver- sammlung gewählt. Frauen müssen grundsätzlich mindestens entsprechend ihres Anteils in der Mitgliedschaft berücksichtigt werden. Das Ergebnis wird dem Ortsvor- stand mitgeteilt.

Für die Durchführung der Wahl gilt die „Geschäfts- und Wahlordnung für Gewerk- schaftsversammlungen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Ausnahmen/ Abweichung vom Wahlverfahren:

Ist im Einzelfall aus zwingenden Gründen eine Wahl (noch) nicht möglich, so werden Vertrauensleute für bestimmte Wirkungsbereiche nach Beratung mit der VK-Leitung vom Ortsvorstand benannt.

Können im Betrieb (noch) keine Vertrauensleute gewählt werden, so benennt der Ortsvorstand Vertrauensleute der IG Metall.

In Vorbereitung einer gewählten VK-Struktur kann zur Aktivierung von Mitgliedern ein Aktivenkreis gegründet werden. Dies erfolgt durch Beschluss des Ortsvorstands.

2.5. Abwahl und Abbenennung von Vertrauensleuten

Abwahl und Abbenennung von Vertrauensleuten

Abwahl:

Die Gewerkschaftsmitglieder eines Wirkungsbereichs können mit einfacher Mehr- heit eine Vertrauensfrau bzw. einen Vertrauensmann abwählen. Die dazu notwen- dige Abwahl durchzuführen obliegt der VK-Leitung in Abstimmung mit dem Ortsvor- stand.

Auf Verlangen der Vertrauensfrau bzw. des Vertrauensmanns hat die VK-Leitung eine Mitgliederversammlung des betreffenden Wirkungsbereichs durchzuführen. Der Ortsvorstand hat auf Verlangen die Vertrauensfrau bzw. den Vertrauensmann zu hö- ren.

Abbenennung:

Der Ortsvorstand kann von ihm benannte Vertrauensleute nach Beratung mit der VK- Leitung und nach Anhörung der Betroffenen abbenennen.

Folgen:

Das Mandat erlischt mit dem Datum der Abwahl, der Abbenennung oder mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Beim Wechsel des Wirkungsbereichs bleibt die Ver- trauensfrau bzw. der Vertrauensmann bis zum regulären Ende der Wahlperiode Mit- glied des Vertrauenskörpers. Für die ausgeschiedenen Vertrauensleute finden um- gehend Nachwahlen statt. Sie üben ihre Funktion bis zum Ablauf der Wahlperiode aus.

2.6. Arbeitsstrukturen der Vertrauensleutearbeit im Betrieb

Arbeitsstrukturen der Vertrauensleutearbeit im Betrieb

siehe unten

2.7. Vertrauenskörper

Vertrauenskörper

Alle gewerkschaftlichen Vertrauensleute eines Betriebs bilden den gewerkschaftlichen Vertrauenskörper. Ebenfalls Vertrauensleute sind die in der IG Metall organisierten Mitglieder der folgenden Gremien: Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, sofern sie

  • die Voraussetzung gemäß Ziffer 2.2.1 erfüllen und
  • vom Ortsvorstand benannt wurden.

Zur themen- und anlassbezogenen Einbindung von Mitgliedern kann der VK offene Projektgruppen bilden. Diese sollen interessierten Mitgliedern eine Mitarbeit an den Arbeitsfeldern des VK ermöglichen, ohne die Rechte und Pflichten der Vertrauensleute zu übernehmen.

2.8. Vertrauenskörperleitung

Vertrauenskörperleitung

Der Vertrauenskörper wählt aus seiner Mitte die Vertrauenskörperleitung (VK-Leitung). Diese umfasst

  • eine*n Vorsitzende*n (VK- Leiter*in) sowie
  • Stellvertreter*innen und
  • weitere Mitglieder.

In der VK-Leitung müssen Frauen grundsätzlich mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sein. Gegebenenfalls ist die Wahl einer VK-Leitung noch nicht möglich oder aufgrund der Betriebsgröße nicht sinnvoll. In solchen Fällen gehen deren Aufgaben auf den Vertrauenskörper bzw. auf eine*n zu wählende*n Sprecher*in über.

Eine gesonderte Arbeitsstruktur kann festgelegt werden, insbesondere in Großbetrieben. Beispiele hierfür sind:

  • Bereichsvertrauenskörper und Bereichsvertrauenskörperleitung
  • Leitungskollektiv der Vertrauensleute
  • Jugendvertrauenskörper

Die Einrichtung solcher Strukturen erfolgt in Abstimmung mit dem Ortsvorstand. Die Gremien sind entsprechend in die VK-Leitung einzubeziehen.

2.9. Aufgaben des Vertrauenskörpers

Aufgaben des Vertrauenskörpers

Vertrauensleute sind die IG Metall im Betrieb. Dort vertreten sie die Politik, Werte und Grundsätze der IG Metall sowie die Interessen der Mitglieder im Betrieb. Sie organisieren eine starke und handlungsfähige Belegschaft.

Der Vertrauenskörper organisiert die Arbeit der IG Metall im Betrieb und sorgt dafür, dass die Interessen der Kolleg*innen in Betrieb und Gewerkschaft Gehör finden.

Der Vertrauenskörper gibt sich eine Arbeitsstruktur, die darauf ausgerichtet ist,

  • Mitglieder in der gewerkschaftlichen Betriebs- und Tarifpolitik zu beteiligen,
  • in den Prozess der Meinungsbildung einzubinden,
  • Mitglieder an die IG Metall zu binden sowie neue Mitglieder zu gewinnen.

Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben

  • berät der Vertrauenskörper die Vertrauenskörperleitung und Betriebsrat bei deren Entscheidungen,
  • erarbeitet gemeinsam mit den Mitgliedern Handlungs- und Durchsetzungsstrategien,
  • ist er für die Mitgliederarbeit, insbesondere Mitgliederwerbung im Betrieb zuständig,
  • informiert er die VK-Leitung über Versetzungen, Ausscheiden oder Austritte von IG Metall-Mitgliedern und beteiligen sich an deren Rückgewinnung,
  • wirkt er aktiv an Begrüßungsrunden für Neueingestellte mit,
  • informiert er die IG Metall-Mitglieder über ihre Rechte, die sich aus Gesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen und Vereinbarungen ergeben,
  • beantwortet er Fragen zu Tarifverträgen, Gesetzen und aktuellen betrieblichen Problemen,
  • unterstützt er die Gewerkschaftsmitglieder bei betrieblichen Konflikten oder Konflikten mit Vorgesetzten und stellt den Kontakt zum Betriebsrat bzw. zur Gewerkschaft her,
  • setzt er sich für ein solidarisches und kollektives Handeln der verschiedenen Beschäftigtengruppen ein,
  • unterstützt er den Betriebsrat, die Jugendvertretung, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die in der IG Metall organisierten Arbeitnehmervertre- ter*innen im Aufsichtsrat; dies geschieht unter Berücksichtigung der IG Metall-Politik und der unterschiedlichen Aufgabenstellung,
  • organisiert und koordiniert er die gewerkschaftliche Informations- und Öffent- lichkeitsarbeit im Betrieb,
  • unterstützt er den Ortsvorstand bei der Meinungsbildung zu gewerkschaftlichen Themen und Maßnahmen.

Der Vertrauenskörper fördert die Meinungs- und Willensbildung der Mitglieder. Hierzu

  • kommuniziert er Meinungen, Anregungen und Forderungen der IG Metall-Mit- glieder aus den Bereichen an die zuständigen Funktionsträger*innen in Betrieb und Gewerkschaft,
  • beteiligt er die Mitglieder an der Themensetzung und Entscheidungsfindung im Betriebsrat und der IG Metall,
  • informiert er über Beschlüsse gewerkschaftlicher Gremien und sorgt dafür, dass diese diskutiert, eingehalten und umgesetzt werden,
  • führt er in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorstand Mitgliederversammlungen durch.

Vor den Wahlen der betrieblichen Interessenvertretungen stellt der VK den Wahlvor- schlag der IG Metall auf und beschließt diesen. Dies umfasst:

  • Betriebsrat
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Schwerbehindertenvertretung

Der Prozess erfolgt unter Leitung des Ortsvorstands, der auch im Konfliktfall entscheidet. Darüber hinaus unterstützt der Vertrauenskörper den Ortsvorstand, die Be- zirksleitung und den Vorstand bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichts- ratswahlen.

Im Bereich der Tarifpolitik organisieren Vertrauenskörper und VK-Leitung gemeinsam unter der Leitung des Ortsvorstands die Tarifbewegung im Betrieb und stellen so die Beteiligung der Mitglieder der IG Metall sicher.

Hierbei übernehmen die Vertrauensleute folgende Aufgaben; sie

  • organisieren die Forderungsaufstellung,
  • beraten Tarifforderungen,
  • informieren über die Tarifverhandlungen und verteilen Informationsmaterial,
  • motivieren zu Warnstreiks,
  • mobilisieren zu Arbeitskampfmaßnahmen,
  • kommunizieren und erklären die Verhandlungsergebnisse,
  • beraten zu Tarifverträgen.

Der VK organisiert gegebenenfalls die betriebliche Tarifarbeit unter der Leitung des Ortsvorstands oder der Bezirksleitung. Er macht Vorschläge für die zu wählenden Mitglieder betrieblicher Tarifkommissionen.

Mit Blick auf die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle (DV)

  • unterbreitet der VK den Mitgliedern Vorschläge für die Wahl der Mitglieder zur DV (unter Berücksichtigung des jeweiligen Ortsstatuts),
  • informiert der VK die Vertrauensleute und Mitglieder im Betrieb regelmäßig über die Diskussionen und Beschlüsse der DV,
  • kann der VK Anträge an die DV stellen.

2.10. Aufgaben der Vertrauenskörperleitung

Aufgaben der Vertrauenskörperleitung

Die VK-Leitung koordiniert die Arbeit der Vertrauensleute im Betrieb. Hierfür

  • bereitet sie die Sitzungen des Vertrauenskörpers vor und führt diese durch (in Abstimmung mit dem Ortsvorstand bzw. dem*der zuständigen Sekretär*in),
  • schafft sie in den Sitzungen der Vertrauensleute und Bereichsvertrauenskörper- leitungen die Basis für gemeinsames Handeln aller Vertrauensleute,
  • stellt den Erfahrungsaustausch der Vertrauensleute sicher,
  • informiert sie über ihre Arbeit,
  • diskutiert sie mit den Vertrauensleuten Themen und Herausforderungen sowie auch Erfolge gewerkschaftlicher Interessenvertretung und entwickelt gemeinsam Lösungsstrategien,
  • erarbeitet sie Vorschläge zur Unterstützung der Vertrauensleute in den Wir- kungsbereichen,
  • informiert sie über die Arbeit des Ortsvorstands und des örtlichen Vertrauens- leuteausschusses,
  • berät sie gemeinsam mit dem Ortsvorstand künftige Aufgaben und Mittel ihrer Bewältigung; dazu gehören themenbezogene Arbeitsgruppen, Projekt- und Öf- fentlichkeitsarbeit; die hierfür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen wer- den mit dem Ortsvorstand gemeinsam geplant,
  • unterstützt sie die IG Metall bei der Vorbereitung und Durchführung von gewerk- schaftlichen Programmen und Aktionen, insbesondere für die Forderungserstellung und Durchsetzung von Tarifverträgen,
  • koordiniert sie die (digitale) Kommunikation mit Beschäftigten und Mitgliedern,
  • koordiniert sie die Arbeit der Vertrauensleute im betrieblichen „Team IG Metall“
  • stellt sie gemeinsam mit dem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenver- tretung und der Schwerbehindertenvertretung die konsequente Anwendung der (zugunsten der Arbeitnehmer*innen) geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarif- verträge und Betriebsvereinbarungen sicher.

Im Sinne einer systematischen Mitgliederentwicklung bereitet die VK-Leitung regelmäßige Aktionen vor und führt diese durch. Dies umfasst auch die Erstellung gewerkschaftlicher Betriebspläne. Darüber hinaus obliegt ihr die Sicherstellung der satzungsgemäßen Beitragsleistung. Hierfür erhält sie vom Ortsvorstand notwendige Informationen.

Gemeinsam mit dem Betriebsrat und Ortsvorstand

  • setzt sie die Forderungen zur Frauenförderung- und Gleichstellungspolitik um,
  • fördert sie die Inklusion aller Beschäftigten, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Nationalität in die Belegschaft und in die IG Metall,
  • entwickelt sie Aktivitäten gegen Rassismus, Rechtsextremismus und -populis- mus im Betrieb,
  • unterstützt sie Auszubildende, dual Studierende und junge Beschäftigte bei ih- rem Einstieg in das Berufsleben.

2.11. Bildungsplanung

Bildungsplanung

Die gewerkschaftliche Betriebspolitik ist eng verbunden mit einer systematischen Personalentwicklung und Bildungsplanung. Für die Koordinierung wird ein*e oder

mehrere Bildungsbeauftragte*r durch die Vertrauensleute gewählt bzw. durch die VK-Leitung bestellt. Der Ortsvorstand wird darüber informiert.

Die Bildungsbeauftragten werden regelmäßig vom Ortsvorstand über die gewerkschaftlichen Bildungsangebote informiert und an der Planung der jährlichen Bildungsangebote beteiligt. Gemeinsam mit der VK-Leitung und dem Ortsvorstand planen sie den gewerkschaftlichen Weiterbildungsbedarf. Dies soll sicherstellen, dass sowohl die politischen und fachlichen als auch die methodischen und sozialen Kompetenzen erworben werden können. Grundkenntnisse der Tarifverträge, des Tarifvertragsgesetzes, der Betriebsverfassung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Arbeitsrechts sind dabei zu berücksichtigen. Ziel ist das Herausbilden und Erwerben einer gewerkschaftlichen Kompetenz.

2.12. IG Metall-Mitglieder in Betriebsrat, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Arbeitsnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat

IG Metall-Mitglieder in Betriebsrat, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Arbeitsnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat

Die IG Metall-Mitglieder in (Gesamt-)Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubilden- denvertretung und der Schwerbehindertenvertretung arbeiten eng mit den Vertrau- ensleuten und der VK-Leitung zusammen. Gemeinsam entwickeln sie als „Team IG Metall“ die gewerkschaftliche Politik in Betrieb und Unternehmen. Hierfür erstel- len sie regelmäßig ein gemeinsames Arbeitsprogramm. Sie unterstützen die Vertrau- ensleute bei ihrer Arbeit.

 

Sie führen regelmäßig Besprechungen mit der VK-Leitung durch, insbesondere

  • beteiligen sie die Vertrauensleute an der Arbeit des Betriebsrats und der Jugend und Auszubildendenvertretung,
  • berichten sie im Vertrauenskörper regelmäßig und ausführlich über die Arbeit des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung,
  • beraten sie sich vor allen wichtigen Entscheidungen, vor allem vor dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mit dem Vertrauenskörper und informieren fortlaufend über den jeweiligen Verhandlungsstand,
  • informieren sie den Vertrauenskörper über die Arbeit des Gesamtbetriebsrats, der Gesamtjugendvertretung, des Konzernbetriebsrats, des Eurobetriebsrats und des Weltbetriebsrats,
  • bereiten sie im Vertrauenskörper die Betriebs-, Abteilungs-, Jugend- und Auszubildendenversammlung vor und nach,
  • nutzen sie die Mitgliederversammlungen der IG Metall zur Information über die Arbeit des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

 

Die Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat sowie die unternehmens-, konzern- weit und international tätigen Arbeitnehmervertreter beziehen Anregungen des Vertrauenskörpers in ihre Beratungen ein; sie tragen unter Beachtung einer sinnvollen Arbeitsteilung zum Meinungs- und Willensbildungsprozess bei. Sie nutzen ihre Möglichkeiten zur Information und unterstützen die Vernetzung der Vertrauensleute auf der Unternehmensebene.

3. Vertrauensleutearbeit in der Geschäftsstelle

Vertrauensleutearbeit in der Geschäftsstelle

siehe unten

3.1. Vertrauensleuteausschuss der Geschäftsstelle

Vertrauensleuteausschuss der Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle wird ein örtlicher Vertrauensleuteausschuss (VL-Ausschuss) gebildet. Dieser

  • berät den Ortsvorstand,
  • koordiniert und unterstützt die gewerkschaftliche Betriebspolitik,
  • fördert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den gewerkschaftlichen Vertrauenskörpern der Betriebe und Wohnbereiche.

Der örtliche Vertrauensleuteausschuss wird nach Abschluss der Vertrauensleutewahl durch die Vertrauensleutekonferenz der Geschäftsstelle gewählt oder setzt sich aus den Vorsitzenden der betrieblichen Vertrauenskörper zusammen. Über die Größe des Ausschusses entscheidet der Ortsvorstand.

Der Vertrauensleuteausschuss wählt sich ein Leitungsgremium:

  • kleine Kommission oder
  • Vorsitz und Stellvertretung

Gemeinsam mit dem*der vom Ortsvorstand Beauftragten bereitet das Leitungsgremium die Sitzungen vor. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Mitglied des Leitungsgremiums. Der*die Bevollmächtigte oder ein*e Beauftragte*r des Ortsvorstands nimmt an den Sitzungen des Vertrauensleuteausschusses teil. Für einen verbesserten Austausch und Synergieeffekte durch vernetztes Arbeiten bietet es sich an, möglichst regelmäßig themenbezogen mit den anderen Ausschüssen der Geschäftsstelle zusammenzuarbeiten.

Der Vertrauensleuteausschuss legt im Einvernehmen mit dem Ortsvorstand seine Arbeitsstruktur fest. Am Anfang seiner Amtszeit stellt er ein Arbeitsprogramm samt Jah- resschwerpunkten auf.

  • Er diskutiert die politische Jahresplanung des Ortsvorstands und hilft bei der Umsetzung.
  • Er vermittelt die Arbeitsplanung von Ortsvorstand und Ausschüssen in die betrieblichen Strukturen.
  • Er erhöht durch systematische Aktionen den gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Organisationsbereich der Geschäftsstelle (Mitgliederwerbung).
  • Er unterstützt die Handlungsfähigkeit der IG Metall in den Betrieben.
  • Er unterstützt den Ortsvorstand bei der Planung und Durchführung der Tarifbewegung.
  • Er erarbeitet Vorschläge für Qualifizierungsmaßnahmen und die Bildungsplanung.
  • Er fördert die gewerkschaftliche Betriebspolitik, indem er zum Beispiel Betriebe ohne Vertrauensleute beim Aufbau entsprechender Strukturen der gewerkschaftlichen Betriebspolitik unterstützt.
  • Er unterstützt, wo es sinnvoll und möglich ist, den Aufbau von Vertrauensleutestrukturen im Wohnbereich.
  • Er organisiert die Zusammenkunft von Vertrauensleuten aus gleichen Branchen.

Er unterstützt den Ortsvorstand

  • bei der Förderung junger Beschäftigter,
  • bei der Inklusion von Migrant*innen in die Arbeit der Geschäftsstelle
  • dabei, die Forderungen der IG Metall zur Frauenförderung und Gleichstellung umzusetzen.

Hierfür pflegt er einen regelmäßigen Austausch mit den jeweiligen Ausschüssen. Der Ausschuss unterstützt den Ortsvorstand bei der Vorbereitung und Durchführung bei den Wahlen der

  • Vertrauensleute,
  • Betriebsräte,
  • Jugend- und Auszubildendenvertretungen,
  • Schwerbehindertenvertretungen,
  • Aufsichtsräte,
  • Sozialwahlen
  • Wahlen zur Delegiertenversammlung.

Er berichtet den Vertrauenskörpern der Betriebe über die Ergebnisse dieser Wahlen.

Der VL-Ausschuss wählt die Delegierten zur Vertrauensleutekonferenz des Bezirks sowie auch des Vorstands und unterstützt bei der Vorbereitung der bezirklichen Vertrauensleutekonferenz. Er berichtet den Vertrauenskörpern der Betriebe über den Verlauf und die Ergebnisse dieser Konferenzen. Im Rahmen seiner Aufgaben kann er Maßnahmen, Aktionen oder örtliche Konferenzen beim Ortsvorstand beantragen. Der VL-Ausschuss hat das Recht, Anträge an die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle zu stellen. Ist ein Ausschuss in einer Geschäftsstelle nicht möglich oder sinnvoll, so ist eine übergreifende Zusammenarbeit mehrerer Geschäftsstellen anzustreben.

Die Bezirksleitung ist über die Arbeit des Vertrauensleuteausschusses zu informieren.

3.2. Vertrauensleutekonferenz der Geschäftsstelle

Vertrauensleutekonferenz der Geschäftsstelle

Der Ortsvorstand führt im Anschluss an die Vertrauensleutewahlen eine Vertrauensleutekonferenz durch. Sie dient der internen Meinungs- und Willensbildung und un- terstützt den Ortsvorstands bei den politischen Zielsetzungen der IG Metall. Auch Mitglieder aus Betrieben ohne Vertrauenskörper und Vertrauensleute aus Wohnbereichen können an der Vertrauensleutekonferenz teilnehmen. Die dortigen IG Metall-Mitglieder wählen ihre Delegierten. Den Delegiertenschlüssel legt der Ortsvorstand fest.

Aus aktuellem Anlass, insbesondere im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen und den Tarifbewegungen, können auf Beschluss des Ortsvorstands weitere Vertrauensleutekonferenzen durchgeführt werden. Der Ortsvorstand kann zudem Vertrauensleutekonferenzen für bestimmte Betriebe oder Branchen durchführen.

4. Vertrauensleutearbeit im Bezirk

Vertrauensleutearbeit im Bezirk

siehe unten

4.1. Vertrauensleuteausschuss des Bezirks

Vertrauensleuteausschuss des Bezirks

Bei der Bezirksleitung wird ein Vertrauensleuteausschuss gebildet. Dieser

  • berät die Bezirksleitung,
  • koordiniert die gewerkschaftliche Betriebspolitik im Bezirk,
  • sorgt für einen Austausch der örtlichen VL-Ausschüsse,
  • diskutiert die politische Jahresplanung der Bezirksleitung,
  • unterstützt die Bezirksleitung bei der Umsetzung der betriebspolitischen Ar- beitsschwerpunkte und
  • hat das Recht, Anträge an die Bezirkskonferenz zu stellen.

Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Aufgabenstellung der örtlichen Vertrauensleuteausschüsse und des zentralen Vertrauensleuteausschusses beim Vorstand. Er kann in diesem Rahmen bei der Bezirksleitung Maßnahmen, Aktionen oder Konferenzen beantragen. Er besteht aus jeweils eine*r Delegierte*n der örtlichen Vertrauensleuteausschüsse bzw. deren Stellvertreter*innen.

Eingeladen werden hinzu die

  • Bevollmächtigten bzw. Beauftragten der Ortsvorstände
  • Der Funktionsbereich Betriebspolitik beim Vorstand der IG Metall

Der Vertrauensleuteausschuss wählt sich ein Leitungsgremium (kleine Kommission bzw. Vorsitz und Stellvertretung). Gemeinsam mit dem*der zuständigen Sekretär*in der Bezirksleitung bereitet das Leitungsgremium die Sitzungen vor. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Mitglied des Leitungsgremiums.

Der Ausschuss legt seine Arbeitsstruktur im Einvernehmen mit der Bezirksleitung fest. Dies umfasst zum Beispiel Sitzungstermine und -formate, Projektgruppen, Veranstaltungen und Konferenzen. Die Bevollmächtigten bzw. Beauftragten der Ortsvorstände unterstützen den bezirklichen Vertrauensleuteausschuss in seiner Tätigkeit.

Der Funktionsbereich Betriebspolitik beim Vorstand der IG Metall ist über die Arbeit des bezirklichen Vertrauensleuteausschusses zu informieren.

4.2. Vertrauensleutekonferenz des Bezirks

Vertrauensleutekonferenz des Bezirks

Vertrauensleutekonferenzen führen die Bezirksleitungen in dem Kalenderjahr vor dem Gewerkschaftstag durch. Den Delegiertenschlüssel beschließen die Bezirksleitungen. Weitere VL-Konferenzen können die Bezirksleitungen in Abstimmung mit dem bezirklichen Vertrauensleuteausschuss durchführen.

5. Vertrauensleutearbeit beim Vorstand

Vertrauensleutearbeit beim Vorstand

siehe unten

5.1. Zentraler Vertrauensleuteausschuss

Zentraler Vertrauensleuteausschuss

Beim Vorstand der IG Metall besteht ein Vertrauensleuteausschuss (zentraler VL- Ausschuss). Dieser

  • berät den Vorstand,
  • koordiniert die gewerkschaftliche Betriebspolitik,
  • diskutiert die politische Planung der IG Metall, insbesondere im Hinblick auf die Betriebspolitik,
  • entwickelt (hierfür) eigene Arbeitsschwerpunkte sowie eine politische Jahresplanung,
  • legt in Abstimmung mit dem Vorstand der IG Metall den Zeitraum für die Vertrau- ensleutewahlen fest.

Dem zentralen VL-Ausschuss gehören an

  • je zwei Mitglieder der bezirklichen Vertrauensleuteausschüsse,
  • der*die für Betriebspolitik zuständige Sekretär*in aus den Bezirksleitungen,
  • der*die Funktionsbereichsleiter*in samt den Sachbearbeiter*innen des Funktionsbereichs Betriebspolitik mit dem Schwerpunkt Vertrauensleutearbeit.

Zur Mitwirkung kann er weitere Vertreter*innen ausgewählter Funktionsbereiche aus der Vorstandsverwaltung aufnehmen, insbesondere aus der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Seine Arbeitsstruktur legt er in Abstimmung mit dem zuständigen geschäftsführenden Vorstandsmitglied der IG Metall fest. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied oder ein*e durch ihn Beauftragte*r führt den Vorsitz des Ausschusses.

5.2. Vertrauensleutekonferenz des Vorstands

Vertrauensleutekonferenz des Vorstands

Der Vorstand der IG Metall führt die Vertrauensleutekonferenz im auf den Gewerkschaftstag folgenden Kalenderjahr durch. In Abstimmung mit den Bezirksleitungen beschließt er den Delegiertenschlüssel.

6. Inkrafttreten

Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt zum 7. Juni 2023 in Kraft.