BetrVG als Moodle-Buch zum Ausprobieren
Teljesítési követelmények
§ 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.