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Arbeitsrechtslexikon

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ArbeitnehmerInnen

Wer ist Arbeitnehmer/in?Die Gesamtheit der unter den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallenden ArbeitnehmerInnen umfaßt in der Regel gewerbliche ArbeitnehmerInnen (ArbeiterInnen), Angestellte und Auszubildende. Ausgenommen ist meist (entweder teilweise oder aus der Gesamtheit der Regelungen) die Gruppe der leitenden Angestellten. Grundsätzlich können Tarifverträge für alle oder mehrere Arbeitnehmergruppen oder für jede Gruppe einzeln gelten (zum Beispiel Lohn-TV für gewerbliche AN, Gehalts-TV für Angestellte oder Ausbildungsvergütungs-TV für Auszubildende). Der Begriff Arbeitnehmer/in wird auch verwendet, wenn Tarifverträge nicht (mehr) nach gewerblichen ArbeitnehmerInnenn und Angestellten im sozialversicherungsrechtlichen Sinn unterscheiden (zum Beispiel Entgelt-TV für ArbeitnehmerInnen).

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