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Arbeitsrechtslexikon

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Betriebsvereinbarung

Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden Betriebsvereinbarungen von den Betriebsparteien, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, abgeschlossen. Gegenstand von Betriebsvereinbarungen können sein die Arbeitsbedingungen im Betrieb oder auch Entgelte – soweit diese nicht durch Tarifverträge geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden (Tarifvorrang).
Eine Betriebsvereinbarung kann sich auch auf die Umsetzung oder Konkretisierung tariflicher (Rahmen-)Regelungen beziehen.

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