Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden Betriebsvereinbarungen von den Betriebsparteien, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, abgeschlossen. Gegenstand von Betriebsvereinbarungenkönnen sein die Arbeitsbedingungen im Betrieb oder auch Entgelte – soweit diese nicht durch Tarifverträge geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden (Tarifvorrang). Eine Betriebsvereinbarung kann sich auch auf die Umsetzung oder Konkretisierung tariflicher (Rahmen-)Regelungen beziehen.