Inhalte Das BetrVG ist in acht Abschnitte unterteilt. Zum Beispiel „Allgemeine Vorschriften“, „Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat“ und „Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer“. Diese GesetzeordnendasVerhältnis zwischender Arbeitnehmervertretung und dem Arbeitgeber. Beide Seitenmüssen sich daran halten. Für einen Betriebsrat ist damit geregelt, welche Anhörungsrechte er hat (etwa bei einer Kündigung), welche Informationsrechte er hat (zum Beispiel beim Bau einer neuen Produktionsanlage) und welche zwingenden Mitbestimmungsrechte er hat. Letztere sind besonders wichtig, weil der Arbeitgeber im Rahmen dieser Mitbestimmung zur Durchsetzung einer Maßnahme die positive Zustimmung des Betriebsrates braucht. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber möchte, dass Überstunden gemacht werden.