Zum Hauptinhalt

Willkommen bei Moodle

Lernplattform der IG Metall

Weiterbildung, Qualifizierung und digitale Lernangebote an einem Ort.

Anmelden

Du hast Fragen oder brauchst Hilfe beim Login?

Melde dich bei unserem Support: moodle@igmetall.de

Wenn du weiter auf dieser Webseite arbeiten möchtest, bestätige bitte unsere Nutzungsrichtlinie:
  • Datenschutzerklärung
Fortsetzen
x
Lernplattform der IG Metall
  • Startseite
  • Kalender
  • Mehr
Systemweite Suche Schließen
Sucheingabe umschalten
Deutsch
Deutsch English Español Français Italiano Magyar Suomi Svenska Български
Du bist als Gast angemeldet
Anmelden
Lernplattform der IG Metall
Startseite Kalender
  1. Moodle-Materialsammlung (für Referent*innen)
  2. Glossare
  3. Arbeitsrechtslexikon

Arbeitsrechtslexikon

Zurück

Fehlzeiten

Was versteht man unter Fehlzeiten? Für das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit, das die Fehlzeiten seit Jahren untersucht, sind krankheitsbedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, also Krankenstände, Fehlzeiten im engen Sinn. Im weiteren Sinne zählt das Nürnberger Institut unentschuldigtes Fehlen und Freistellungen für Behördengänge oder Familienangelegenheiten dazu, im weitesten Sinne auch Kuren, Mutterschutz und Bildungsurlaub. In Personalabteilungen ist der Begriff mitunter so weit gefaßt, daß sogar Auslandseinsätze oder Wehrübungen mitgezählt werden.

» Arbeitsrechtslexikon

◄ Video-Anleitung zum Import von bestehenden Begriffen in ein Glossar
Importdatei für das Arbeitslexikon ►
Du bist als Gast angemeldet (Anmelden)
Unsere Datenlöschfristen
Datenschutzinfos
Lade die mobile App
Powered by Moodle
Impressum Hilfe Datenschutzerklärung