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Arbeitsrechtslexikon

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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Was ist die JAV?
Die JAV ist wie der Betriebsrat als Gremium zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten im Betriebsverfassungsgesetz (§60) verankert.

Wie wird die JAV gewählt?
Voraussetzungen für die Wahl einer JAV sind ein bestehender Betriebsrat, der den Wahlvorstand bestellt, sowie mindestens fünf Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren und Azubis unter 25 Jahren. Bei bis zu 20 Wahlberechtigten kann ein Jugend- und Auszubildenvertreter (JAVi) gewählt werden, bei 21 bis 50 Wahlberechtigten drei – und darüber gestaffelt bis zu 15 JAVis ab 1000 Wahlberechtigten. Als JAVi kandidieren können alle Beschäftigten unter 25 Jahren. Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt. Die JAV soll alle Beschäftigtengruppen abdecken, sowie betriebsanteilig aus Männern und Frauen bestehen.

Welche Aufgaben hat die JAV?
Die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträge überwachen. 3 Die Qualität der Ausbildung überwachen, ob beispielsweise Azubis ausbildungsfremde Tätigkeiten machen müssen oder ungerecht beurteilt werden. 3 Maßnahmen für Azubis beantragen, beispielsweise die Übernahme nach der Ausbildung. 3 Die Integration ausländischer Jugendlicher und Azubis fördern.

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