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Arbeitsrechtslexikon

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Listenwahl

Was ist eine Listenwahl?
Die Listenwahl bezeichnet neben der Personenwahl eine Form der Wahl des Betriebsrates.

Wie funktioniert eine Listenwahl?
Bei der Listenwahl werden von den im Betrieb vertretenen Interessengruppen Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten „in erkennbarer Reihenfolge“ (§ 6 Absatz 3 WO) aufgestellt und zur Wahl eingereicht. Die Wähler haben in diesem Falle jeweils nur eine Stimme, die sie der Liste ihrer Wahl geben können. Die Wähler können also keine einzelnen Personen wählen und sie können nicht eine bestimmte Person aus der Liste ankreuzen. Die Sitze im Betriebsrat werden auf die Listen nach dem Anteil der erreichten Stimmen verteilt.

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