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Arbeitsrechtslexikon

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Mitarbeitergespräch

Mitarbeitergespräche heißen auch Jahresgespräche oder Zielvereinbarungsgespräche. Üblich ist, dass sie einmal im Jahr zwischen dem Vorgesetzten und dem Beschäftigten stattfinden, in der Regel unter vier Augen. Eine gute Führungskraft erklärt im Vorfeld, was er von dem Gespräch erwartet, wie beide Seiten sich vorbereiten sollten und wie der Ablauf sein wird. Tut er das nicht, ist es legitim, das einzufordern.
Beim Gespräch selbst erkennt man eine gute Qualität auch daran, dass es keinen Top-down-Charakter hat nach dem Motto „Chef macht Ansage“. Gut ist, wenn er die Strategie der Abteilung erklärt, gemeinsam mit dem Beschäftigten dessen Aufgaben aktualisiert und neue Ziele verständlich und realistisch vereinbart.

Wenn es um die Festlegung neuer Aufgaben und Ziele geht, muss der Beschäftigte auf der Hut sein. Leicht können dem Mitarbeiter zusätzliche Arbeit oder Aufgaben zugewiesen werden, für die er nicht die erforderlichen Kompetenzen hat. Am besten sollte daher gleich während des Gespräches geklärt werden, ob der Betroffene den Aufgaben gewachsen ist, ob dafür zusätzliche Schulungen oder Material nötig sind. Wenn es überraschenderweise zu großen Änderungen bei den Aufgaben kommt, sollte Bedenkzeit erbeten werden.

Mitarbeitergespräche sind immer auch eine Chance. Zum Beispiel, um eine Prämie oder ein höheres Gehalt einzufordern, um über Fortbildungen zu sprechen oder um den Wunsch zu äußern, sich in eine andere Richtung als bisher zu entwickeln. Zudem ist es eine gute Gelegenheit, um von Problemen im Arbeitsalltag zu berichten, etwa wenn man mehr Informationen braucht. Auf sachliche Weise kann man auch Kritik am Chef üben und Wünsche für die künftige Zusammenarbeit formulieren. Wer seine Bedürfnisse beim Mitarbeitergespräch nicht einbringt, verpasst die Gelegenheit, seinen Arbeitsplatz mitzugestalten.

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