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Personalakte

Was ist eine Personalakte?In Ihrer Personalakte kann Ihr Arbeitgeber alls Vorgänge und Urkunden sammeln, die sich auf Ihre betrieblichen und persönlichen Vorgänge beziehen, die im Zusammenhang mit Ihren Arbeitsverhältnis stehen. Ihre Personalakte darf nur mit Ihrer und gegebenenfalls der Zustimmung Ihres Betriebsrates vervielfältigt werden. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, Ihre Personalakte ohne Angabe von Gründen, einzusehen. Zur Einsichtnahme kann ein Rechtsanwalt oder ein Mitglied des Betriebsrats hinzugezogen werden.

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