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Arbeitsrechtslexikon

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VW-Gesetz

Was ist das VW-Gesetz?
Das VW-Gesetz wurde 1960 erlassen, als der ehemalige Staatskonzern privatisiert wurde. Ziel war es, die Aktien breit zu streuen und den beherrschenden Einfluss wirtschaftlicher Machtgruppen zu verhindern.

Was bewirkt das VW-Gesetz?
Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent des Grundkapitals. Also auch wenn ein Aktionär einen höheren Anteil erwerben würde, bliebe sein Stimmrecht bei 20 Prozent. Das Land Niedersachsen hält etwa 20,2 Prozent der Stimmrechte und hat damit eine Sperrminorität, da in Aktionärsversammlungen nur mit mindestens 80 Prozent Mehrheit beschlossen werden kann.
Das VW-Gesetz sichert dem Bund und dem Land Niedersachsen außerdem zu, dass sie je 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden können, sofern ihnen Aktien des Konzerns gehören. Produktionsstätten dürfen nur errichtet und Standorte nur verlegt werden, wenn der Aufsichtsrat mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmt. Damit ist das Land in der Lage, mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat Standorte und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.

In den letzten Jahren verlangten EU und Kapitalvertreter die Abschaffung des VW-Gesetzes. Doch IG Metall, Betriebsrat und Belegschaft kämpften, vor allem für die erweiterte Mitbestimmung bei Standortfragen, die der Europäische Gerichtshof auch gar nicht moniert hatte. Ihr Argument: VW ist kein Konzern wie jeder andere. Die Nazis haben das Volkswagenwerk 1938 mit dem geraubten Vermögen der Gewerkschaften aufgebaut. Die Gewerkschaften stimmten daher 1959 der Privatisierung nur unter der Bedingung zu, dass Arbeitnehmer bei VW eine erweiterte Mitbestimmung haben.
Ein zentrales Ziel ist erreicht: Im Dezember 2008 beschloss der Bundestag eine fast unveränderte Neufassung des Gesetzes, das nun sicherer gegen neue Angriffe aus EU und Wirtschaft ist.

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