Meldepflicht bei der Arbeitsagentur

Wann muss ich mich melden?

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden.
Sie haben die Kündigung so spät erhalten, dass weniger als drei Monate bis zum Beendigungszeitpunkt liegen? Dann müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts melden. Ansonsten können Sie finanzielle Ansprüche verlieren. Das gilt auch bei Befristungen.

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