Grundsätzlich bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt. Sie können ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Im letzteren wird zusätzlich Ihre Führung und Leistung bewertet. Der Arbeitgeber muss Ihnen das Zeugnis rechtzeitig ausstellen, damit Sie es für Bewerbungen nutzen können.