Zusätzlichkeit ist eines der vier grundlegenden Kriterien für Klimaschutzpro-jekte. Es bedeutet, dass ein Klimaschutzprojekt nur auf Basis der zusätzlichen Finanzierung durch den Verkauf von Emissionsminderungszertifikaten verwirklicht werden kann. So soll sichergestellt werden, dass das Projekt nicht sowieso, also auch ohne zusätzliche Finanzierung durch den Verkauf von Klimaschutzzertifikaten, realisiert worden wäre. Staatlich subventionierte Anlagen zur Stromerzeugung können aus diesem Grund keine Klimaschutz projekte werden.