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Diversity Management

Was ist Diversity Management?
Diversity Management ist ein Konzept zur Unternehmensführung, das die Unterschiede der Beschäftigten nach Alter, Herkunft oder Geschlecht berücksichtigt und versucht, zum Vorteil aller Beteiligten im Betrieb zu nutzen. Diversity, zu deutsch Vielfalt, bedeutet in erster Linie, die Unterschiedlichkeit, Andersartigkeit und Individualität anzuerkennen. Dazu gehören zunächst die offensichtlichen Unterschiede wie die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, die Hautfarbe, die Geschlechts- und Altersgruppe. Die weniger offensichtlichen Merkmale können unterschiedliche Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster sein.

Woher kommt Diversity Management?
„Anders“ zu sein war oft gleichbedeutend damit, Defizite zu haben. Von diesem alten Denk- und Handlungsmuster verabschieden sich immer mehr, vor allem global tätige, Unternehmen. Dass Arbeitnehmer unterschiedlich sind, ist offensichtlich und muss keineswegs ein Defizit bedeuten. Das haben auch viele Arbeitgeber in Deutschland erkannt, die sich verstärkt mit der Vielfalt und den Unterschieden innerhalb ihrer Belegschaften auseinandersetzen.

Wie wird Diversitys Management umgesetzt?
In den meisten Fällen schließen Unternehmen per Betriebsvereinbarung „Diversity-Richtlinien“ oder „Diversity-Management-Programme“ ab. Darin bekennt sich ein Betrieb etwa zu Respekt, Wertschätzung und Förderung aller Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung oder ethnischer Herkunft. Das Unternehmen verpflichtet sich, ein Arbeitsumfeld ohne Vorurteile zu schaffen. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Frauen im Managment oder Mitarbeiter über 45 sowie die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung, können unter dem Begriff „Diversity Management“ zusammengefasst werden. Denn wenn die unterschiedlichen Beschäftigten besser in das Unternehmen integriert sind, steigt auch ihre Motivation und Zufriedenheit. Es gibt weniger Reibungsverluste durch Diskriminierung, was sich für Unternehmen nicht zuletzt kostensenkend auswirken kann. So haben beispielsweise die Ford- Werke in Köln ein türkisches Mitarbeiter-Netzwerk gegründet. Die „Turkish Resource Group“ will türkische und deutsche Mitarbeiter und Kunden in Deutschland und der Türkei ansprechen, um die Marke Ford noch attraktiver zu machen.


Dual Studierende

„Dual Studierende“ machen einen Teil ihrer Ausbildung an der Hochschule, den anderen im Betrieb. Ihre Zahl wächst rasch: 64 000 waren im Jahr 2013 in den Betrieben – 50 Prozent mehr als 2010. Mehr als 50 Prozent der dualen Studienangebote sind sog. „praxisintegrierende“ Studiengänge (mit langen Praxisanteilen im Betrieb). Studis und Betrieb schließen einen Vertrag, der neben der Vergütung auch Angaben zu Arbeits- und Urlaubszeiten enthalten sollte. Zirka 44 Prozent verbinden duale Ausbildung mit Studium und Bachelorabschluss in sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen. Für die duale Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen.

Die größten Anbieter sind Fachhochschulen, Berufsakademien oder die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Die Studienangebote finden sich in den Wirtschaftswissenschaften, in den Ingenieurwissenschaften und in der Informatik.


Die Studis sind keine Azubis gemäß Berufsbildungsgesetz, aber Beschäftigte gemäß Betriebsverfassungsgesetz. Daraus leiten sich Arbeitnehmerrechte ab. Betriebsvereinbarungen gelten für sie – Tarifverträge nur, wenn sie darin speziell erwähnt sind. Vergütungen sind daher oft noch „Ermessenssache“. Anders ist es bei denen, die einen ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang absolvieren. Sie erwerben einen IHK-Berufsabschluss im Betrieb. In dieser Zeit sind sie rechtlich als „normale“ Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz zu behandeln, erst danach als dual Studierende. In der Sozialversicherung sind dual Studierende seit 1. Januar 2012 Auszubildenden gleichgestellt und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.


Die Ziele der IG Metall: Dual Studierende sollen wie klassische Azubis behandelt werden, mit gleichen Rechten und Tarifleistungen. Dazu gehört die Vergütung, die Regelung von Arbeits- und Urlaubszeiten. Außerdem setzt sich die IG Metall für die Qualität dualer Studiengänge ein.