Menschenrechtsklausel
Verbindliche Mindestanforderungen an Menschenrechte als Voraussetzung für Investitionen, die schriftlich vereinbart wurden.
Verbindliche Mindestanforderungen an Menschenrechte als Voraussetzung für Investitionen, die schriftlich vereinbart wurden.
Neben den Angestellten des Unternehmens können auch Praktikanten, Auszubildende, Freelancer, Mitarbeiter von Subunternehmern und Lieferanten dazuzählen.