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Ä

Änderungskündigung

Will ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Beschäftigten verändern, braucht er dafür dessen Einverständnis. Über den Weg einer Änderungskündigung kann er durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung den geltenden Vertrag beenden und gleichzeitig einen anderen Vertrag zu anderen – in der Regel schlechteren – Bedingungen anbieten. Solll der Arbeitnehmer etwa in einer anderen Abteilung des Unternehmens mit veränderter Arbeitszeit und schlechterer Bezahlung eingesetzt werden, muss er einen neuen Arbeitsvertrag bekommen – deshalb ist eine Änderungskündigung nötig.
Grudsätzlich ist auch eine Änderungskündung eine echte Kündigung. Daher müssen die entsprechenden Voraussetzungen wie Kündigungsfrist, Information des Betriebsrats erfüllt werden. In der Folge ist sie mit dem Angebot verbunden, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Der Beschäftigte muss innerhalb von drei Wochen auf die Änderungskündigung reagieren. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

  • Er nimmt das Angebot des Arbeitgebers an. Dann wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der dreiwöchigen Frist unter den neuen Bedingungen weitergeführt.
  • Er lehnt das Angebot ab. Damit wird das Arbeitsverhältnis zu dem genannten Kündigungstermin komplett beendet. Der Arbeitnehmer kann nur noch eine Kündigungsschutzklage erheben.
  • Er nimmt das Angebot unter Vorbehalt an. Das heißt, der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung grundsätzlich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das gibt ihm die Möglichkeit, die Bedingungen des geänderten Arbeitsvertrages auf ihre Rechtmäßigkeit und Zumutbarkeit prüfen zu lassen. In diesem Fall muss Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dann muss das Gericht überprüfen, ob die Gründe für die Kündigung ausreichend waren, und ob die neuen Bedingungen zumutbar sind. Wenn der Arbeitnehmer das Verfahren gewinnt, wird sein Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen am alten Arbeitsplatz fortgesetzt; gewinnt der Arbeitgeber, gelten die neuen Konditionen.

Ö

Ökologischer Industrieumbau

Der ökologische Umbau der Industrie schafft und fördert neue Branchen wie die Hersteller von Solar- und Windkraftanlagen. Und er verändert die Produktion in Unternehmen. Diese Veränderung reicht von der Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Quellen über den Einsatz von recyceltem Material bis hin zur Frage: Wie umweltverträglich ist das Produkt und kann es am Ende wiederverwertet werden?
Der Vorteil grüner Produktion liegt nicht nur in neuen Märkten. Eine umweltschonende Produktion kann sich für jedes Unternehmen auszahlen. Im produzierenden Gewerbe verursacht das Material fast die Hälfte der Kosten. Der Anteil der Lohnkosten hingegen liegt bei 20 Prozent. Bei Material und Energieverbrauch sind nach Modellrechnungen rund 20 Prozent Einsparung machbar. Die deutsche Volkswirtschaft könnte so 100 Milliarden Euro sparen.

Zu einem ökologischen Umbau gehören nicht nur grüne, sondern auch gute Arbeitsplätze. In den Branchen der erneuerbaren Energien ist das nicht immer selbstverständlich. Mitbestimmung fehlt oft. Niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen sind verbreitet. Dagegen geht die IG Metall vor und hat in vielen Fällen, etwa bei Bosch Solar oder Areva Wind, Fortschritte erzielt.

Mit der „Scorecard Nachhaltig Erneuerbar“ der IG Metall kann überprüft werden, wie grün und sozial etwa Solaranlagen und andere Produkte hergestellt wurden.


Ü

Übernahme

Was heißt Übernahme?
Übernahme bedeutet, dass Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung von ihrem ausbildenden Betrieb oder Unternehmen übernommen werden, also weiterhin dort beschäftigt sind. Die IG Metall hat mit vielen Unternehmen ausgehandelt, dass die Auszubildenden für ein Jahr garantiert übernommen werden. IG Metall-Mitglieder haben Anspruch darauf.


Unbefristete Übernahme

Die Übernahme nach der Ausbildung imBetrieb ist für Azubis eine Existenzfrage. Wer nach der Ausbildung ohne Berufserfahrung gehen muss, hat schlechte Aussichten: Wenn überhaupt einen Job, dann meist befristet, in Leiharbeit und schlecht bezahlt.

In Deutschland wird nur die Hälfte der Azubis übernommen. 40 Prozent der unter 25-Jährigen steigen über Praktika, Leiharbeit oder Teilzeitjobs ins Berufsleben ein. Fast ein Drittel der unter 35-Jährigen hatte noch nie einen festen Job. Eine Lebensplanung, mit Familie ist so nicht drin.

Sicher mit Tarif
In Betrieben mit IG Metall-Tarif jedoch ist die Übernahme meist geregelt, vor allem dort, wo die IG Metall mit vielen Mitgliedern stark ist: etwa in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Stahlindustrie. Selbst als durch die Wirtschaftskrise in vielen Betrieben die Übernahme wackelte, hat die IG Metall Lösungen durchgesetzt, um die Azubis zu halten.

Die IG Metall-Jugend hat mit ihrer „Operation Übernahme“ und rund 300 Aktionen Wirbel gemacht. Das hat dazu beigetragen, dass in Deutschland nicht wie in anderen Ländern 20 oder gar über 40 Prozent der jungen Menschen arbeitslos sind, sondern „nur“ 9,1 Prozent. Aber: Auch die IG Metall-Tarife sichern die Übernahme bisher nur befristet, für zwölf Monate (Metall- und Elektroindustrie) bis maximal 24 Monate (Stahlindustrie). Mehr haben die Arbeitgeber bislang blockiert.


Besser unbefristet
Jetzt will die IG Metall-Jugend mehr: die unbefristete Übernahme – das zentrale Thema beim großen Jugend-Aktionstag in Köln am 1. Oktober. Der IG Metall-Gewerkschaftstag hat sich nun dahinter gestellt: Die IG Metall will die unbefristete Übernahme in der Metall-Tarifrunde im Frühjahr 2012 fordern. Auch im Interesse der Wirtschaft: Immer mehr Betriebe suchen Fachkräfte. Im Osten und im Handwerk mangelt es bereits an Ausbildungsbewerbern.