Arbeitsrechtslexikon
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Ä
ÄnderungskündigungWill ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Beschäftigten verändern, braucht er dafür dessen Einverständnis. Über den Weg einer Änderungskündigung kann er durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung den geltenden Vertrag beenden und gleichzeitig einen anderen Vertrag zu anderen – in der Regel schlechteren – Bedingungen anbieten. Solll der Arbeitnehmer etwa in einer anderen Abteilung des Unternehmens mit veränderter Arbeitszeit und schlechterer Bezahlung eingesetzt werden, muss er einen neuen Arbeitsvertrag bekommen – deshalb ist eine Änderungskündigung nötig.
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Ö
Ökologischer IndustrieumbauDer ökologische Umbau der Industrie schafft und fördert neue Branchen wie die Hersteller von Solar- und Windkraftanlagen. Und er verändert die Produktion in Unternehmen. Diese Veränderung reicht von der Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Quellen über den Einsatz von recyceltem Material bis hin zur Frage: Wie umweltverträglich ist das Produkt und kann es am Ende wiederverwertet werden? | |
Ü
ÜbernahmeWas heißt Übernahme?
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