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Zahlungsunfähigkeit/drohende Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) liegt vor, wenn ein Unternehmen fällige Verbindlich-keiten nicht mehr fristgerecht erfüllen kann (§ 17 InsO). Drohende Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (§ 18 InsO). Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit muss dabei wahrscheinlicher sein als der Nichteintritt. Bei Zahlungsunfähigkeit muss, bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann Insolvenz angemeldet werden (siehe auch „Insolvenztatbestände“).