1. Zur Durchführung aller gewerkschaftlichen, organisatorischen und agitatorischen Maßnahmen wird das Wirkungsgebiet der IG Metall in Bezirke eingeteilt.
Die Einteilung, Abgrenzung und Änderung dieser Bezirke erfolgt nach Anhörung der Bezirkskonferenzen durch den Vorstand.
Die Bezirkskommission eines betroffenen Bezirkes kann gegen die Entscheidung des Vorstandes innerhalb von vier Wochen Einspruch beim Beirat einlegen. Dieser entscheidet endgültig.
2. Für jeden Bezirk wird eine Bezirksleitung gebildet. Sie besteht aus:
Der Bezirksleitung obliegt die Beratung der gewerkschaftlichen Angelegenheiten im Bezirk.
Die Sitzungen der Bezirksleitung finden nach Bedarf statt und werden von dem Bezirksleiter bzw. der Bezirksleiterin einberufen.
3. Die Geschäftsführung in den Bezirken liegt bei den vom Vorstand angestellten Bezirksleitern bzw. Bezirksleiterinnen. Zur Unterstützung der Bezirksleiter bzw. der Bezirksleiterinnen werden vom Vorstand Bezirkssekretäre und -sekretärinnen und weitere Beschäftigte angestellt.
Diese können unbeschadet § 19 Ziffer 3 Absatz 2 und § 20 Ziffer 14 der Satzung nicht Mitglied des Beirates und Delegierte des Gewerkschaftstages sein.
Die Stellen der Bezirksleiter bzw. Bezirksleiterinnen und der Bezirkssekretäre bzw. -sekretärinnen können vom Vorstand zur allgemeinen Bewerbung aus.geschrieben werden.
4. Die Bezirksleiter bzw. Bezirksleiterinnen sind in den Bezirken die Beauftragten des Vorstandes, nach dessen Weisung sie ihre Tätigkeit ausüben.
Sie haben folgende Aufgaben:
5. Die Bezirkskommission, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird auf der Bezirkskonferenz gewählt.
Auf Antrag der Bezirksleitung kann der Vorstand die Zahl der Bezirkskommissionsmitglieder in besonderen Fällen auf sieben und bei mehr als 600000 Mitgliedern auf neun erhöhen.
Ihre Amtszeit dauert bis zur ordentlichen Bezirkskonferenz, die in den ersten sieben Monaten nach dem Inkrafttreten der vom jeweiligen ordentlichen Gewerkschaftstag beschlossenen neuen Satzung stattfindet.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Bezirkskonferenz mit Genehmigung des Vorstandes zu einem späteren Zeitpunkt im selben Jahr durchgeführt werden.
Die Bezirkskommission hat folgende Aufgaben: