In der Geschäftsstelle wird ein örtlicher Vertrauensleuteausschuss (VL-Ausschuss) gebildet. Dieser
Der örtliche Vertrauensleuteausschuss wird nach Abschluss der Vertrauensleutewahl durch die Vertrauensleutekonferenz der Geschäftsstelle gewählt oder setzt sich aus den Vorsitzenden der betrieblichen Vertrauenskörper zusammen. Über die Größe des Ausschusses entscheidet der Ortsvorstand.
Der Vertrauensleuteausschuss wählt sich ein Leitungsgremium:
Gemeinsam mit dem*der vom Ortsvorstand Beauftragten bereitet das Leitungsgremium die Sitzungen vor. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Mitglied des Leitungsgremiums. Der*die Bevollmächtigte oder ein*e Beauftragte*r des Ortsvorstands nimmt an den Sitzungen des Vertrauensleuteausschusses teil. Für einen verbesserten Austausch und Synergieeffekte durch vernetztes Arbeiten bietet es sich an, möglichst regelmäßig themenbezogen mit den anderen Ausschüssen der Geschäftsstelle zusammenzuarbeiten.
Der Vertrauensleuteausschuss legt im Einvernehmen mit dem Ortsvorstand seine Arbeitsstruktur fest. Am Anfang seiner Amtszeit stellt er ein Arbeitsprogramm samt Jah- resschwerpunkten auf.
Er unterstützt den Ortsvorstand
Hierfür pflegt er einen regelmäßigen Austausch mit den jeweiligen Ausschüssen. Der Ausschuss unterstützt den Ortsvorstand bei der Vorbereitung und Durchführung bei den Wahlen der
Er berichtet den Vertrauenskörpern der Betriebe über die Ergebnisse dieser Wahlen.
Der VL-Ausschuss wählt die Delegierten zur Vertrauensleutekonferenz des Bezirks sowie auch des Vorstands und unterstützt bei der Vorbereitung der bezirklichen Vertrauensleutekonferenz. Er berichtet den Vertrauenskörpern der Betriebe über den Verlauf und die Ergebnisse dieser Konferenzen. Im Rahmen seiner Aufgaben kann er Maßnahmen, Aktionen oder örtliche Konferenzen beim Ortsvorstand beantragen. Der VL-Ausschuss hat das Recht, Anträge an die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle zu stellen. Ist ein Ausschuss in einer Geschäftsstelle nicht möglich oder sinnvoll, so ist eine übergreifende Zusammenarbeit mehrerer Geschäftsstellen anzustreben.
Die Bezirksleitung ist über die Arbeit des Vertrauensleuteausschusses zu informieren.