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Dieses Seminar widmet sich einführend dem Thema Entgelt.
Grundlage für die Entgeltgruppierung bildet der Tarifvertrag als kollektiver Arbeitsvertrag. In diesem werden die Arbeitnehmer*innen und die von ihnen ausgeübten Tätigkeit einer Vergütungsgruppe zugeteilt. Im ersten Schritt setzt sich das Seminar daher mit den verschiedenen Arten und Inhalten von Tarifverträgen auseinander:
• Welche Wirkung können Tarifverträge erzielen (§§ 3 u. 4 TVG)?
• Was ist bei einem Einzelvertrag zu beachten (§ 611 BGB)?
• Welche Auswirkungen haben kollektivrechtliche Regelungen auf einen Ein-
zelvertrag?
Die Beantwortung dieser und weiterer Fragen soll zu einer tieferen Auseinandersetzung mit der Gestaltung von Entgeltsystemen (Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden|
§ 87 (1) Ziff. 10 u. 11 BetrVG) führen.
Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den Aufgaben und Handlungsoptionen der Gewerkschaften und Betriebsräte (§§ 77 (3) und 87 (1) BetrVG i. V. m. § 2 TVG).
Aufbauend auf den Inhalt dieses Seminars wird zur Vertiefung der Thematik ein zweites Seminar angeboten werden.

Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)

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