§ 2 Aufgaben und Ziele der IG Metall

Die IG Metall hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Mitglieder zu fördern. Ihre Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen, Verwaltungen, Unternehmern, Konfessionen und politischen Parteien hat sie jederzeit zu wahren. Sie bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Sicherung und den Ausbau des sozialen Rechtsstaates und die weitere Demokratisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, für Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung und den Schutz der natürlichen Umwelt zur Sicherung der Existenz der Menschheit ein. Vor dem Hintergrund der globalisierten Wirtschaft schließt dies eine Internationalisierung der IG Metall ein. Sie fördert aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Betrieb und Gewerkschaft, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die IG Metall wahrt und verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie die demokratischen Grundrechte. Die Verteidigung dieser Rechte und der Unabhängigkeit sowie Existenz der Gewerkschaften erfolgt notfalls durch Aufforderung des Vorstandes an die Mitglieder, zu diesem Zweck die Arbeit niederzulegen (Widerstandsrecht gemäß Artikel 20 Absatz 4 GG).

Aufgaben und Ziele der IG Metall sind insbesondere:

  • Zusammenschluss aller im Organisationsbereich der IG Metall Beschäftigten zum gemeinsamen Handeln; sie bezieht alle Mitglieder zur Unterstützung mit ein;
  • Erzielung günstiger Lohn-, Gehalts- und Arbeitsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen;
  • Demokratisierung der Wirtschaft unter Fernhaltung von neofaschistischen, militaristischen und reaktionären Elementen;
  • Erringung und Sicherung des Mitbestimmungsrechtes der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb und Unternehmen und im gesamtwirtschaftlichen Bereich durch Errichtung von Wirtschafts- und Sozialräten; Überführung von Schlüsselindustrien und anderen markt- und wirtschaftsbeherrschenden Unternehmungen in Gemeineigentum;
  • Mitbestimmung in der gesamten Berufsbildung einschließlich des Schul- und Hochschulwesens;
  • Verbesserung und einheitliche Gestaltung eines demokratischen Arbeits- und Sozialrechtes;
  • Sicherung der rechtlichen Voraussetzungen für die gewerkschaftliche Handlungsfreiheit, insbesondere durch Verbot der Aussperrung;
  • Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen;
  • Vertretung und Förderung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben;
  • gewerkschaftliche Bildungsarbeit für Funktionäre und Funktionärinnen und Mitglieder;
  • Erteilung von Rechtsauskünften, soweit gesetzlich zulässig, auf Gebieten der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit;
  • Gewährung von Unterstützungen an Mitglieder, soweit es die Finanzlage gestattet;
  • Zusammenarbeit mit den im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Gewerkschaften und internationalen Organisationen, insbesondere der IndustriALL Global Union und der industriAll European Trade Union. Das gilt auch für die unmittelbare Kooperation mit ausländischen Gewerkschaften.