§ 4 Mitgliedsausweis

1. Nach Aufnahme in die IG Metall erhält das Mitglied einen Mitgliedsausweis. Der Mitgliedsausweis ist Eigentum der IG Metall.

2. Bei Inanspruchnahme der IG Metall hat das Mitglied sich auszuweisen. Das Mitglied ist verpflichtet, auf Verlangen seine Mitgliedschaft nachzuweisen.