Satzung der IG Metall Stand 01.01.2024
Completion requirements
§ 10 Untersuchungsverfahren zur Feststellung von gewerkschaftsschädigendem Verhalten
1. Mitglieder, die nachweislich die Interessen der IG Metall schädigen, gegen die Satzung verstoßen oder sich beharrlich weigern, den Anweisungen des Vorstandes oder des Ortsvorstandes ihrer Geschäftsstelle Folge zu leisten, können nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens aus der IG Metall ausgeschlossen werden.
2. Das Verfahren ist im Anhang Nr. 3 A als Satzungsbestandteil geregelt.