Satzung der IG Metall Stand 01.01.2024
Conditions d’achèvement
§ 13 Beteiligung von Frauen
In den Organen und Gremien der IG Metall müssen Frauen grundsätzlich mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sein. Das Verfahren wird in einer Richtlinie geregelt.