Satzung der IG Metall Stand 01.01.2024
Requisitos de finalización
§ 31 Ausschluss des Rechtsweges
1. Auf dem ordentlichen Rechtsweg können Mitglieder, ehemalige Mitglieder, deren Hinterbliebene, andere natürliche oder juristische Personen oder Personengesamtheiten keine Ansprüche auf Unterstützungsleistungen geltend machen.
Über strittige Ansprüche entscheiden die zuständigen Organe der IG Metall.
2. Alle in dieser Satzung festgelegten Unterstützungen sind freiwillige Leistungen. Deshalb steht Mitgliedern, ehemaligen Mitgliedern oder deren Angehörigen ein gesetzlicher Anspruch oder ein Klagerecht auf Gewährung einer Unterstützung nicht zu.
3. Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge kann nicht geltend gemacht werden.