§ 32 Mitgliedschaft zum DGB

Die Industriegewerkschaft Metall ist Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie hat dessen Satzungen einzuhalten und seine Beschlüsse durchzuführen. Die Industriegewerkschaft Metall erkennt die satzungsrechtliche Funktion des DGB zur Klärung von Organisationszuständigkeiten zwischen dessen Mitgliedsgewerkschaften an. Die Vorschriften der Satzung des DGB und Beschlüsse von Organen des DGB binden die IG Metall insoweit sie der IG Metall-Satzung oder der Beschlüsse ihrer Organe (Gewerkschaftstag, Beirat, Vorstand) nicht entgegenstehen.

Der Austritt aus dem DGB kann nur erfolgen, wenn er mit Zweidrittel-Mehrheit auf einem Gewerkschaftstag beschlossen wird. Zu Beratungen des Gewerkschaftstages über den Austritt sind Vertreter bzw. Vertreterinnen des Bundesvorstandes hinzuzuziehen.

Unter DGB ist die jetzige und die künftige Vereinigung der deutschen Gewerkschaften zu verstehen.