Satzung der IG Metall Stand 01.01.2024
Completion requirements
§ 33 Auflösung der IG Metall
Eine freiwillige Auflösung der IG Metall kann nur durch einen Beschluss des Gewerkschaftstages unter Zustimmung von mindestens vier Fünftel sämtlicher gewählter Delegierten erfolgen. Über die Verwendung des vorhandenen Vermögens entscheidet der letzte Gewerkschaftstag.