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Arbeitszeitkonten

In einigen IG-Metall-Bezirken sind Arbeitszeitkonten tariflich geregelt. Im Südwesten haben die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie im Manteltarifvertrag die Arbeitszeitkonten vereinbart. Geregelt ist darin Einrichtung und Gestaltung neuer und flexibler Formen der Arbeitszeitgestaltung. So können auf Basis freiwilliger Betriebsvereinbarungen flexible Arbeitszeitkonten und individuelle Langzeitkonten eingeführt werden.

Durch die Arbeitszeitkonten können betriebliche Auslastungsschwankungen besser abgefedert und Beschäftigung in den Betrieben stabilisiert werden. Langzeitkonten dienen einer persönlichen Planung der Lebensarbeitszeit und bieten die Möglichkeit, sich tarifliche Ansprüche auf Freistellung etwa für persönliche Qualifizierung oder ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu erwerben.

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten, insbesondere bei Langzeitkonten, ist Teil der tariflichen Regelung.

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