Die Koalitionsfreiheit gilt natürlich auch für die Arbeitgeber. Sind sie Mitglied im Arbeitgeberverband so können sie die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband auch kündigen. Die Satzungen des Arbeitgeberverbandes sehen hierfür besondere Kündigungsvorschriften vor.
Kann der Austritt aus dem Arbeitgeberverband vom Verband selber oder durch gewerkschaftlichen Druck nicht verhindert werden, so gelten die bisherigen Tarifverträge unverändert weiter (siehe „Nachbindung/ Nachwirkung“).
Die Friedenspflicht aus den Tarifverträgen bzw. einer Schieds- und Schlichtungsvereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien besteht nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband nicht mehr.
Liegen die gewerkschaftspolitischen Voraussetzungen vor, könnte dieser Arbeitgeber aufgefordert werden mit der IG Metall einen Anerkennungs- oder Haustarifvertrag abzuschließen.