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Streikposten

Jedes IG Metall-Mitglied ist verpflichtet, sich aktiv am Streik zu beteiligen. Für den Einsatz von Streikposten werden Schichtpläne erstellt, so dass jede/r Streikende einbezogen ist. Die Streikposten dürfen niemanden ohne gültigen Ausweis der IG Metall in den Betrieb lassen. Mögliche Streikbrecher werden von ihnen – durch gütliches Zureden – vom Betreten des Betriebs abgehalten.

Sie haben jegliche Gewaltanwendung zu unterlassen. Gegenüber den arbeitswilligen Kollegen sollten sie die Ziele und Gründe des Streiks erklären, sich aber nicht in tätliche Auseinandersetzungen verwickeln lassen. Kommt es hier zu Auseinandersetzungen, muss ein Mitglied der betrieblichen Streikleitung hinzugezogen werden. Streikposten dürfen sich nicht provozieren lassen, haben aber das Recht auf Notwehr, wenn sie angegriffen werden.

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