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Stufentarifvertrag

Der Stufentarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der eine Veränderung der Arbeitsbedingungen in mehreren Schritten vorsieht (zum Beispiel Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen, Verlängerung des Urlaubs). Die Stufentarifverträge werden unter anderm abgeschlossen, um ein Arbeitgeber oder ein Tarifgebiet stufenweise an das Niveau eines anderen Tarifvertrages heranzuführen; beispielsweise Stufenverträge ostdeutsche Metallindustrie von 1991 bzw. 1993; oder erstmaliger Abschluss eines Firmen- und Anerkennungstarifvertrages mit einem bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber.

Beispiele

  • „Der Facharbeiterecklohn ... wird wie folgt erhöht:
    ab dem 1.3.2000 um 0,55 DM auf 22,39 DM,
    ab dem 1.3.2001 um weitere 0,67 DM auf 23,06 DM.“
    (Lohntarifvertrag für die Säge- und Holzindustrie Nord vom 19. Mai 2000)

  • „Die künftigen Erhöhungen der Tariflöhne erfolgen
    ab 1.4.1993 auf 71 Prozent,
    ab 1.6.1993 auf 75 Prozent,
    ab 1.9.1993 auf 78 Prozent,
    ab 1.12.1993 auf 80 Prozent,
    ab 1.7.1994 auf 87 Prozent,
    ab 1.7.1995 auf 94 Prozent,
    ab 1.7.1996 auf 100 Prozent des für Berlin (Tarifgebiet I West)
    tariflichen Monatsgrundlohnes der Lohngruppe 5.“
    (LohnTV-Stufenplan M E-Industrie Berlin-Brandenburg (TG II) vom 18.5.1993)

  • „§2 Arbeitszeit
    Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Manteltarifvertrages in der Metallindustrie Nordwürttemberg- Nordbaden für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden bei der Firma ? ab dem 01.07.2002 36 Stunden.
    Ab dem 01.01.2004 gilt die jeweilige Regelung des Manteltarifvertrages.“
    (Auszug aus einem Anerkennungstarifvertrag, der eine stufenweise Heranführung an die Referenz-Tarifverträge der Fläche vorsieht.)


Zum Nachlesen
WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 281


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