Tätigkeit (§ 2)
Eine Tätigkeit im Sinne des ERA ist ein Teil der zu bewertenden (übertragenen und auszuführenden)
Arbeitsaufgabe, die i. d. R. für sich nicht eigenständig nach dem ERA-Punktbewertungsverfahren bewertet wird.
Tätigkeit (§ 2)Eine Tätigkeit im Sinne des ERA ist ein Teil der zu bewertenden (übertragenen und auszuführenden) Arbeitsaufgabe, die i. d. R. für sich nicht eigenständig nach dem ERA-Punktbewertungsverfahren bewertet wird. |