Aufgabenbereich / Einzelaufgabe (§ 2 Nr. 3 Abs. 1)
Ein Aufgabenbereich beinhaltet die Summe von Einzelaufgaben, die einem Beschäftigten übertragen und von ihm auszuführen sind oder umfasst einen betriebs- oder arbeitsorganisatorisch festgelegten Umfang von übertragenen und auszuführenden Einzelaufgaben.