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Fachkenntnisse - Bewertungsstufen 7 bis 12 (ERA Anlagen 1a und 1b)

Die für die Ausführung der übertragenen Arbeitsaufgabe erforderlichen Fachkenntnisse werden in der Regel durch Ausbildung (Berufsausbildung nach BBiG, Fachausbildung, Studium) erworben.

Ausbildung umfasst auch die erforderliche aufgabenspezifische Fort- und Weiterbildung.

Die erforderlichen Fachkenntnisse können auch auf anderem Wege erworben worden sein.

Soweit die Beschreibung einer Bewertungsstufe der Fachkenntnisse einen bestimmten Ausbildungsgang anspricht, ein Beschäftigter einen solchen aber nicht durchlaufen hat, ist seine Arbeitsaufgabe Gleichwohl dieser Bewertungsstufe zuzuordnen, wenn die übertragene Arbeitsaufgabe Anforderungen stellt, die dieser Stufe entsprechen.

Andererseits begründet ein bestimmter Ausbildungsgang für sich allein keinen Anspruch auf Zuordnung in eine bestimmte Bewertungsstufe, wenn die übertragene Arbeitsaufgabe diesen Ausbildungsgang nicht verlangt.

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