Ausbildung umfasst auch die erforderliche aufgabenspezifische Fort- und Weiterbildung.
Die erforderlichen Fachkenntnissekönnen auch auf anderem Wege erworben worden sein.
Soweit die Beschreibung einer Bewertungsstufe der Fachkenntnisse einen bestimmten Ausbildungsgang anspricht, ein Beschäftigter einen solchen aber nicht durchlaufen hat, ist seine Arbeitsaufgabe Gleichwohl dieser Bewertungsstufe zuzuordnen, wenn die übertragene Arbeitsaufgabe Anforderungen stellt, die dieser Stufe entsprechen.
Andererseits begründet ein bestimmter Ausbildungsgang für sich allein keinen Anspruch auf Zuordnung in eine bestimmte Bewertungsstufe, wenn die übertragene Arbeitsaufgabe diesen Ausbildungsgang nicht verlangt.