Als Bilanzpolitik wird die bewusste und zweckorientierte Einflussnahme auf einen Jahresabschluss sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht innerhalb der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten verstanden (z. B. zielgerichtete Beeinflussung des Gewinnausweises oder der Bilanzstruktur eines Unternehmens). Gegenstand der Bilanzpolitik sind Form, Inhalt und Berichterstattung im Jahresabschluss und Lagebericht. Im Vordergrund steht vor allem die Ausnutzung von Bilanzierungswahl-rechten (siehe auch „Ansatzwahlrechte“) und Bewertungswahlrechten, von Ermes-sensspielräumen sowie sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen. Beispiel für Bilanz-politik: Wahl zwischen der linearen oder degressiven Abschreibungsmethode.