Wird bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstands ein höherer Preis als der bilanzierte Buchwert erzielt, nennt man die Differenz einen Buchgewinn. Im umgekehrten Fall entsteht ein Buchverlust. Der „Buchwert“ ist der Betrag, zu dem ein Vermögensgegenstand aktuell in der Bilanz ausgewiesen wird. In der GuV werden Buchgewinne bzw. -verluste i. d. R. als „Erträge/Verluste aus dem Abgang von Ge-genständen des Anlagevermögens“ ausgewiesen.