Die Gruppenbewertung ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie anderer gleichartiger oder annähernd gleichwertiger beweglicher Vermögensgegenstände (z. B. Wertpapiere) und Schulden (z. B. Rückstellungen für Überstunden) (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Diese werden zu Gruppen zusammengefasst und mit einem gewogenen Durchschnittswert bewertet (§ 256 i. V. m. § 240 Abs. 4 HGB). Die Gleichartigkeit der Vermögensgegenstände wird durch die Merkmale Zugehörigkeit zur gleichen Warengattung oder Gleichheit in der Verwendbarkeit oder Funktion (Funktionsgleichheit) bestimmt. Außerdem dürfen keine wesentlichen Qualitätsunterschiede bestehen (siehe auch „Bewertungsverfahren Vorräte“). Das für andere bewegliche Vermögensgegenstände (außer Vorräte) alternativ zur Gleichartigkeit maßgebliche Merkmal der Gleichwertigkeit besagt, dass die Preise der in der Gruppenbewertung zusam-mengefassten Vermögensgegenstände nicht wesentlich voneinander abweichen dürfen (Spielraum von 20%).