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Arbeitsrechtslexikon

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Akkordarbeit

Akkordarbeit ist Arbeit, deren Bezahlung sich nach der geleisteten Arbeitsmenge richtet. Dabei ist nicht die Zahl der Arbeitsstunden sondern die produzierte Menge Grundlage für die Berechnung des Arbeitslohns.
Es gibt Zeitakkord und Geldakkord. Beim Zeitakkord gibt es für eine zu produzierende Mindestmenge einen Grundlohn, darüber hinaus erbrachte Arbeitsleistung wird mit einem Akkordzuschlag entlohnt. Beim eher seltenen Geldakkord entfällt der Grundlohn, der Arbeitslohn wird vollständig auf Grundlage der hergestellten Menge berechnet.

Menschen, die im Akkord arbeiten, gehen oft an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Nicht zuletzt deshalb ist Akkordarbeit in der Regel mit besonderen gesundheitlichen Gefahren verbunden. Werdende Mütter und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen aus diesem Grund auch keine Akkordarbeit leisten.

Durch Akkordarbeit soll ein Anreiz gegeben werden, die Leistung der Beschäftigten zu steigern. Sie setzt aber voraus, dass die Arbeitssysteme so gestaltet sind, dass keine nennenswerten Störungen im Arbeitsablauf entstehen.

Weil Akkordarbeit wesentliche Nachteile auch für den Betrieb hat, wird sie immer seltener praktiziert. Akkordarbeit geht oft zu Lasten der Qualität. Schlechtere Qualität der Werkstücke aber führt auch zu höheren Kosten für den Betrieb, wenn für die Qualitätssicherung gesonderte Maßnahmen getroffen werden müssen.

Akkordarbeiter melden sich oft schon bei leichteren Erkrankungen arbeitsunfähig. Der Grund: auch leichte Erkrankungen mindern die Arbeitsleistung und damit das Einkommen. Akkordarbeit führt daher auch zu einem höheren Krankenstand.

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