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Arbeitsrechtslexikon

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Arbeitsstättenausschuss

Der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) ist ein Gremium, das Regeln für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten definiert. Diese Arbeitsstättenregeln legen zum Beispiel fest, wie warm oder kalt es an einem Arbeitsplatz sein darf, wie groß ein Büro mindestens sein muss oder welche Maßnahmen gegen Brände getroffen werden müssen. In erster Linie geht es dabei um den Arbeitsschutz.
Der Ausschuss ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt und berät dieses in Fragen des Arbeitsschutzes beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Der ASTA hat 15 Mitglieder, vertreten sind die Gewerkschaften, die Arbeitgeber und die Unfallversicherungen, die Länder und die Wissenschaft. Der Ausschuss tagt in der Regel zwei Mal im Jahr.

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