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Arbeitsrechtslexikon

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Berufsschule

Was ist eine Berufsschule?
Im dualen System lernen Auszubildende im Betrieb oder Unternehmen sowie in der Berufsschule. Aber auch Auszubildende in anderen Modellen müssen in die Berufsschule. Die Berufsschule hat die Aufgabe, die im Betrieb oder beim Bildungsträger erlangten Kompetenzen theoretisch zu ergänzen und auszubauen.


Wie überprüfe ich die Qualität der Berufsschule?

  • Sind die Schulbücher inhaltlich gut und auf dem neuesten Stand?
  • Sind die Inhalte des Unterrichts und der praktischen Ausbildung gut aufeinander abgestimmt?
  • Gibt es für den Unterricht ausreichend viele Lehrmittel beziehungsweise ist die Ausstattung meiner Berufsschule (Computer, Maschinen) auf dem neusten Stand?
  • Ist der bauliche Zustand (Böden, Decken, Wände) meiner Berufsschule ist einwandfrei?
  • Werden alle Inhalte des Rahmenlehrplans abgedeckt?
  • Fallen viele Unterrichtsstunden aus? Findet Lernortkooperation zwischen Schule und Betrieb statt und Ausbilder und Lehrkräfte besprechen sich regelmäßig?
    Werden die Themen von meinen Lehrern verständlich erklärt?

Wenn die Berufsschule Mängel aufweist, können sich Auszubildende an ihre IG Metall vor Ort wenden. Dort erhalten sie Rat.


Wie ist die Freistellung zur Berufsschule geregelt?

Wie viele Stunden Unterricht erteilt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen oder in Blockform sowie die Festlegung, an welchen Schulen der Unterricht stattfindet, regeln die Schulbestimmungen der KultusministerInnen. Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Wochentage von montags bis samstags, z.B. am Dienstag 6 und am Donnerstag 4 Unterrichtsstunden, wird in der Regel von der Gesamtkonferenz der Schule, nach Vorgaben entsprechender Richtlinien des Kultusministeriums, festgelegt.

Im Gegensatz zu früher wird nur noch ein Berufsschultag pro Woche auf die Arbeitszeit voll angerechnet. Deshalb versuchen Unternehmer oftmals auf die Schulen Einfluss zu nehmen. Würde beispielsweise bei einem 12-stündigen Unterricht pro Woche derart verfahren werden, dass am ersten Tag 8 Stunden und am zweiten Tag 4 Stunden Unterricht stattfinden, könnte der Unternehmer den Jugendlichen am zweiten Berufsschultag noch nachmittags im Betrieb beschäftigen. Bei einem 6-stündigen Unterricht wäre dies im Hinblick auf Pausen, Wegezeiten etc. kaum noch möglich.
Um den Jugendlichen bzw. BerufsschülerInnen nicht zu überfordern und einen optimalen Schul- bzw. Ausbildungserfolg sicherzustellen, sollten nicht mehr als 6 Unterrichtsstunden pro Tag erteilt werden. Bei einem 12-stündigen Unterricht pro Woche hieße das an je 2 Tagen 6 Stunden.
Das Unternehmen muss in jedem Fall die Jugendlichen bzw. Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule freigeben. Der Unterricht geht jeder Tätigkeit – auch in Notfällen – im Betrieb vor. Damit ist für jeden Jugendlichen auch ein Arbeitsverweigerungsrecht gegeben.

Was heißt Übernahme nach der Ausbildung?
Übernahme bedeutet, dass Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung von ihrem ausbildenden Betrieb oder Unternehmen übernommen werden, also weiterhin dort beschäftigt sind.
Die Übernahme nach der Ausbildung im Betrieb ist für Azubis eine Existenzfrage. Wer nach der Ausbildung ohne Berufserfahrung gehen muss, hat schlechte Aussichten: Wenn überhaupt einen Job, dann meist befristet, in Leiharbeit und schlecht bezahlt. Die IG Metall-Jugend hatte mit ihrer „Operation Übernahme“ und rund 300 Aktionen Druck gemacht. Die IG Metall hat mit vielen Unternehmen ausgehandelt, dass die Auszubildenden nach der Ausbildung garantiert unbefristet übernommen werden. IG Metall-Mitglieder haben Anspruch darauf. Das hat dazu beigetragen, dass in Deutschland nicht wie in anderen Ländern 20 oder gar über 40 Prozent der jungen Menschen arbeitslos sind, sondern „nur“ 9,1 Prozent.

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