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Arbeitsrechtslexikon

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Elektronischer Entgeltnachweis

Wer glaubt, hinter dem Namen Elena stecke eine hübsche Blondine, der irrt. Das Kürzel „Elena“ steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das Verfahren soll ermöglichen, dass sich Beschäftigte ab 2012 nicht mehr an ihren Arbeitgeber wenden müssen, wenn sie einen Gehaltsnachweis benötigen. Zum Beispiel weil sie staatliche Leistungen wie Sozialhilfe, Wohn- oder Elterngeld beantragen. Darum melden seit Januar alle Arbeitgeber die Entgeltdaten von etwa 40 Millionen Beschäftigten gemäß einer Liste an die Zentrale Speicherstelle (ZSS).
60 Seiten sensible Daten
Neben den Gehaltsangaben durch den Arbeitgeber, entpuppt sich Elena als neugierige, sammelwütige Datenkrake. Die Liste hat etwa 60 Seiten und umfasst auch Angaben zu Abmahnungen oder Streikteilnahmen. Das stößt bei Gewerkschaftern auf heftige Kritik. Denn während bestimmte Angaben lediglich über das Eingeben eines Häckchens zu beantworten sind, hat der Arbeitgeber beim Streik formlose Erläuterungen zu verfassen. Und zwar, ob die Teilnahme eines streikenden Beschäftigten rechtmäßig war oder als Vertragsbruch einzustufen ist.

Andererseits wird bei der Frage nach unbezahlten Fehlzeiten nicht unterschieden zwischen unentschuldigtem Fehlen und unbezahltem Urlaub, beispielsweise wegen der Pflege eines kranken Kindes. „Diese Sammelwut ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen“, sagt IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban.

Das Gesetz ist zwar in Kraft. Details müssen aber noch beschlossen werden. Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will jetzt die Erfassung bei den Streikzeiten ändern. Das geht Urban nicht weit genug. Er fordert, auch bei den Fehlzeiten und Abmahnungen Korrekturen.

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