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Arbeitsrechtslexikon

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Entsendegesetz

Was ist das Entsendegesetz?Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet alle Unternehmen einer Branche, die in das Gesetz aufgenommen wurden, die tariflichen Mindestlöhne zu zahlen. Auch wenn sie an keinen oder einen anderen Tarifvertrag gebunden sind oder der Arbeitgeber ein Ausländer ist.Alle an Flächen- und Firmentarifverträge gebundenen Arbeitgeber müssen zusammen mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche beschäftigen. Über einen beantragten Mindestlohn entscheidet ein Tarifausschuss aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nimmt er innerhalb von drei Monaten nicht Stellung oder stimmt er zu, kann der Bundesarbeitsminister die Aufnahme beschließen. Gibt es ein Patt oder lehnt der Ausschuss ab, kann das BMAS den Mindestlohn durch Rechtsverordnung umsetzen – wenn das Kabinett zustimmt. Bestehen mehrere konkurrierende Tarifverträge (zum Beispiel von „christlichen Gewerkschaften“), wird anhand von Kriterien entschieden, welcher Tarifvertrag allgemein verbindlich wird.
In Branchen, in denen für weniger als 50 Prozent der Beschäftigten ein Tarifvertrag gilt oder in denen tariflose Zustände herrschen, kann der Staat einen Mindestlohn festlegen. In diesem Fall nicht nach dem Entsendegesetz, sondern nach dem Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz von 1952 (MiA). Ausschüsse aus „unabhängigen“ Experten (die Arbeitgeber und Gewerkschaften vorschlagen können) prüfen, ob Mindestlöhne notwendig sind, und geben eine Empfehlung ab. Diese kann die Regierung auf Vorschlag des BMAS rechtlich verbindlich machen.

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