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Arbeitsrechtslexikon

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Gläubigerausschuss

Was ist ein Gläubigerausschuss?Während des Insolvenzverfahrens sucht der Insolvenzverwalter nach Investoren, die das angeschlagene Unternehmen oder Teile davon übernehmen möchten. Bei der Aufstellung eines Insolvenzplans wirken die Arbeitnehmer über den Betriebsrat oder den Gläubigerausschuss mit. In den Gläubigerausschuss kann ein Betriebsratsmitglied oder ein Gewerkschaftsvertreter berufen werden.

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