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Arbeitsrechtslexikon

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Investivlohn

Was ist ein Investivlohn?Investivlohn ist Arbeitnehmerentgelt, das nicht als „Barlohn“ ausgezahlt wird, sondern als Kapitalbeteiligung entweder im eigenen Betrieb angelegt wird, zum Beispiel über Belegschaftsaktien, oder in einem überbetrieblichen Vermögensfonds. Ein Investivlohn ist also keine Gewinnbeteiligung, bei der ein Teil des ausgezahlten Entgelts an die Entwicklung der Unternehmenserträge gekoppelt ist (Prämien, Einmalzahlungen).
Bei den Investivlohnmodellen wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Beschäftigte seinen Anteil erst mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder der Rente zurückerhält.
Befürworter sehen folgende Vorteile für die Unternehmen: Motivation, Produktivität und Identifikation der Beschäftigten mit ihrem Betrieb werden gestärkt – und ihre „Bereitschaft für eine längerfristige Lohnzurückhaltung“. Skeptiker halten sie für Arbeitnehmer wirtschaftlich für wenig interessant.

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