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Arbeitsrechtslexikon

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Jugendarbeitsschutzgesetz

Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigten, die jünger als 18 Jahre sind – egal ob Auszubildende, Hilfskräfte, Praktikanten und Praktikantinnen oder ausgelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Gesetz schränkt zum Schutz der Jugendlichen u. a. Arbeitszeiten und Betätigungsfelder ein und setzt einen höheren Mindeststandard für Pausen, Urlaub etc.

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