Zum Hauptinhalt

Willkommen bei Moodle

Lernplattform der IG Metall

Weiterbildung, Qualifizierung und digitale Lernangebote an einem Ort.

Anmelden

Du hast Fragen oder brauchst Hilfe beim Login?

Melde dich bei unserem Support: moodle@igmetall.de

Wenn du weiter auf dieser Webseite arbeiten möchtest, bestätige bitte unsere Nutzungsrichtlinie:
  • Datenschutzerklärung
Fortsetzen
x
Lernplattform der IG Metall
  • Startseite
  • Kalender
  • Mehr
Systemweite Suche Schließen
Sucheingabe umschalten
Deutsch
Deutsch English Español Français Italiano Magyar Suomi Svenska Български
Du bist als Gast angemeldet
Anmelden
Lernplattform der IG Metall
Startseite Kalender
  1. Moodle-Materialsammlung (für Referent*innen)
  2. Glossare
  3. Arbeitsrechtslexikon

Arbeitsrechtslexikon

Zurück

Mediationsgesetz

Wenn zwei sich streiten, vermittelt ein Dritter. Auf diesem Prinzip basiert die Mediation. Seit 2012 ist das Verfahren der Mediation gesetzlich geregelt. Es legt fest, welche Qualifikation ein Mediator braucht, wie verbindlich das Ergebnis ist und wie die Beteiligten es umsetzen. Als Mediatoren können etwa Anwälte, Psychologen und Pädagogen eingesetzt werden oder Richter.
Nach dem neuen Gesetz können Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder arbeitsrechtliche Fragen grundsätzlich auf dem Weg der Mediation geklärt werden. Die streitenden Parteien können sowohl in Urteils- als auch in Beschlussverfahren dazu angehalten werden, den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Betriebsräte sollten sich allerdings fragen: Wem nutzt die Mediation? Will der Arbeitgeber den Weg vor Gericht vermeiden oder will er ihn verzögern? Und: Wer profitiert davon, wenn die gerichtliche Klärung hinausgeschoben wird?

Bislang wurde das Instrument selten bei betrieblichen oder arbeitsrechtlichen Konflikten genutzt. Und die Erfahrungen deuten darauf hin, dass es sich in diesen Fällen auch nicht immer eignet. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entstehen in der Regel nicht, weil beide Seiten aneinander vorbeireden. Sehr oft spielen hier Machtfragen eine Rolle. Fast immer offensichtlich sind die unterschiedlichen Interessen. Da braucht es dann keinen Mediator, der zwischen den Parteien vermittelt, sondern einen Richter, der eine verbindliche Entscheidung trifft.

» Arbeitsrechtslexikon

◄ Video-Anleitung zum Import von bestehenden Begriffen in ein Glossar
Importdatei für das Arbeitslexikon ►
Du bist als Gast angemeldet (Anmelden)
Unsere Datenlöschfristen
Datenschutzinfos
Lade die mobile App
Powered by Moodle
Impressum Hilfe Datenschutzerklärung